Mieter: Betriebskosten, Mietmängel, Mieterhöhung, Mietminderung uvm.
Vermieter: Eigenbedarf, Kündigung, Mietvertrag, Räumung uvm.
Rechtssicherheit & Abmahnschutz
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Mietrecht – das Wichtigste auf einen Blick
Das Mietrecht als Teil des Zivilrechts regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern und umfasst daher zahlreiche Vorschriften zur Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen. Dazu gehören u. a. die Höhe der Miete, Nebenkosten, Kündigungsfristen und die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
Geregelt ist das Mietrecht hauptsächlich in den §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ergänzt wird es durch das Wohnraummietrecht (§§ 549 ff. BGB) – das spezielle Regelungen für Mietverträge über Wohnraum enthält – und weitere Gesetze und Verordnungen wie u. a. die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizV).
- Mieter dürfen eine mangelfreie Wohnung erwarten.
- Vermieter müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten.
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Jetzt Anliegen schildernDas sind die wichtigsten Regelungen im Mietrecht:
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Baumaßnahmen:
Bauliche Veränderungen der Wohnungen müssen vom Vermieter genehmigt werden.
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Hausordnung:
Mieter sind an die im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegten Regeln gebunden.
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Miete:
Mieter müssen die im Mietvertrag vereinbarte Miete pünktlich und vollständig zahlen.
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Mietsache:
Die Wohnung ist pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden.
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Betriebskostenabrechnung:
Vermieter müssen eine korrekte und transparente Betriebskostenabrechnung erstellen.
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Instandhaltung:
Vermieter haben dafür zu sorgen, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand bleibt
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Mietmängel:
Mängel oder Schäden an der Wohnung sind vom Mieter unverzüglich mitzuteilen und vom Vermieter zu beheben.
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Untermiete:
Für die Untervermietung einer Wohnung braucht es die Zustimmung des Vermieters.
Was im Mietrecht rechtlich zählt:
Mieter
- Abmahnung
- Betriebskostenabrechnung
- Kündigung
- Mietmängel
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Mietvertrag
Vermieter
- Abmahnung
- Eigenbedarfskündigung
- Gewerbemietvertrag
- Kündigung einer Mietsache
- Mieterhöhungen
- Mietrückstände
- Mietvertrag
- Nebenkostenabrechnung
- Räumungsklage
- Verstoß gegen die Mietpreisbremse
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FAQ zum Mietrecht
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund ums Mietrecht – klar und verständlich.
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In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Mietrecht. In den Paragraphen 535 bis 580a definiert es die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in Bezug auf Mietverträge für Wohnraum und andere Mietobjekte.
Daneben sind für das Mietrecht weitere Regelungen relevant, die für bestimmte Mietverhältnisse oder in bestimmten Bundesländern gelten:
Landesgesetze: In einigen Bundesländern gelten spezifische mietrechtliche Regelungen.
Mietpreisbremse: In einigen Bundesländern und Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse, die in den §§ 556d ff. BGB geregelt ist.
Wohnraummietrecht: Die §§ 549 ff. BGB enthalten besondere Schutzbestimmungen für Mieter von Wohnungen und Häusern. -
Das deutsche Mietrecht umfasst alle Regelungen für die Überlassung von Wohnraum oder Gewerberäumen gegen Entgelt. Daher regelt es die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in Bezug auf u. a. Mietvertrag, Mietzahlung, Nebenkosten, Umgang mit Mietmängeln, Kündigung des Mietvertrags und Rückgabe der Mietsache.
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Das Mietrecht wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach angepasst. Die letzte große Änderung trat mit dem Mietrechtsänderungsgesetz am 01.05.2013 inkraft. Dieses enthält Regelungen zu Mieterschutz, Klimaschutz, Modernisierungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Daneben traten am 01.01.2019 die Mietpreisbremse sowie die Modernisierungsumlage inkraft und 2022 wurde das Mietspiegelrecht reformiert, bevor es 2020 und 2024/2025 Anpassungen bei der Mietpreisbremse gab.
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Eine Abmahnung im Mietrecht kann in den folgenden Fällen unwirksam sein:
Sie ist unbestimmt oder unklar.
Sie wird nicht fristgerecht ausgesprochen.
Sie wird gleichzeitig mit einer Kündigung der Mietsache ausgesprochen.
Sie ist ungerechtfertigt, weil der Abgemahnte gar keinen Anlass für die Abmahnung gegeben hat.
Sie wurde nicht unterschrieben. -
Wenn Sie folgende Hinweise beachten, können Sie die Unwirksamkeit einer Abmahnung im Mietrecht verhindern:
Abmahnung schriftlich formulieren.
Verstöße gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung ausführlich beschreiben.
Datum und Uhrzeit der Verstöße angeben.
Mögliche Zeugen benennen.
Klare Aufforderung zur Verhaltensänderung formulieren.
Mögliche Konsequenzen der Nicht-Beachtung wie z. B. Kündigung der Mietsache aufzeigen.
Alle im Mietvertrag genannten Mieter abmahnen.
Abmahnung(en) von allen Vermietern unterschreiben lassen. -
Wer aus einer Wohnung auszieht, ist zur besenreinen Übergabe der Wohnung verpflichtet. So sind alle Gegenstände, Möbel und Einrichtungen zu entfernen sowie Schönheitsreparaturen vorzunehmen, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem ist die Wohnung grob zu reinigen.
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Ein Anwalt für Mietrecht berät und vertritt Mieter und Vermieter in allen mietrechtlichen Fällen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei kann er u. a. bei diesen Belangen helfen:
- Abmahnung
- Betriebskostenabrechnung
- Eigenbedarfskündigung
- Kündigung einer Mietsache
- Mietmängel
- Mieterhöhungen
- Mietminderung
- Mietrückstände
- Mietvertrag
- Räumungsklage
- Verstoß gegen die Mietpreisbremse
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Die Kosten für einen Anwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und abhängig von Art und Umfang seiner Tätigkeit und der Komplexität des Falls. Pauschale Aussagen über die Anwaltskosten sind daher nicht möglich. Von daher ist es hilfreich, sich vorab mit dem Anwalt über die zu erwartenden Kosten zu informieren und um eine transparente Kostenaufstellung zu bitten.
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Im Mietrecht muss derjenige den Anwalt bezahlen, der ihn beauftragt hat. In diesen Fällen zahlt der Mandant den Anwalt bei Mietrecht nicht bzw. nicht allein:
- Gerichtsverfahren: Hier entscheidet das zuständige Gericht, wie die Anwaltskosten verteilt werden – in der Regel erstattet die unterlegene Partei der Gegenseite die Kosten.
- Rechtsschutzversicherung: Deckt die Versicherungspolice das Mietrecht ab, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts für Mietrecht.
- Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt die Prozesskostenhilfe, die Anwaltskosten im Mietrecht teilweise oder ganz.
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Die Rechtsschutzversicherung im Mietrecht greift bei einem Rechtsstreit in Bezug auf das Mietverhältnis. Dazu gehören u. a. Streitigkeiten über Kündigung, Mieterhöhung, Mietmängel oder Nebenkostenabrechnung. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für u. a. Anwälte, Gerichte und Gutachten.