Unternehmen: AVV, TOM, Folgenabschätzung, Datenschutzbeauftragter uvm.
Verbraucher: Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Widerruf uvm.
Rechtssicherheit & Abmahnschutz
Von fortschrittlichen Unternehmen vertraut
Datenschutz - das Wichtigste auf einen Blick
Unter Datenschutz wird der Schutz personenbezogener Daten oder Geburtsdatum verstanden. Das Datenschutzrecht regelt daher, wie Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen, um die Privatsphäre und andere Persönlichkeitsrechte von Menschen zu schützen.
Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, mit denen sich Personen identifizieren lassen. Deswegen zählen zu diesen schützenswerten Daten z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, IP-Adresse usw. Daher räumt der Gesetzgeber Einzelpersonen auch die Kontrolle darüber ein, wie ihre Daten erfasst, gespeichert und verwendet werden sollen.
Zudem haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung, wenn ihnen durch Datenschutzverletzungen ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.
- Personenbezogene Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke erhoben werden.
- Die verarbeiteten Daten müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein.
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Jetzt Anliegen beschreibenDas sind die wichtigsten Regelungen im Datenschutz:
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten braucht es eine Rechtsgrundlage.
- Daten dürfen nur für einen Zweck erhoben und verarbeitet werden.
- Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
- Alle Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein.
- Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck ihrer Verarbeitung erforderlich ist.
- Mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) ist die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
- Auf Nachfrage muss nachweisbar sein, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt wurden.
Was beim Umgang mit Daten rechtlich zählt:
Unternehmen
- Abmahnungen
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
- Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzerklärungen
- Datenschutzkonzepte
- Datenpannen & Datenschutzvorfälle
- Einwilligungen in die Datenverarbeitung
- Folgenabschätzungen
- Gutachten
Verbraucher
- Abmahnungen
- Auskunft
- Berichtigung
- Löschung
- Sperrung
- Widerruf
- Widerspruch
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Kurzfristige Termine
Weil die Lösung eines rechtlichen Problems oft nicht warten kann, sind wir in dringenden Fällen auch sehr kurzfristig für Sie da.
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
Noch vor einem Angebot informieren wir Sie alles, was sie wissen müssen – und beantworten die wichtigsten Fragen.
Transparenter Festpreis
Macht eine Beauftragung sind bzw. bestehen gute Erfolgsaussichten, erhalten Sie ein Angebot zum transparenten Festpreis.
Unkomplizierte Kommunikation
Bei uns brauchen Sie keinen Termin vor Ort – wir beraten Sie auch gern via Telefon, E-Mail oder Video-Call.
FAQ zum Datenschutz
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die DSGVO und den Datenschutz.
Wir erklären zentrale Begriffe, rechtliche Pflichten und praktische Anforderungen – klar, kompakt und verständlich für Unternehmen und Verbraucher.
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Unter Datenschutz wird der Schutz personenbezogener Daten wie u. a. Name, Adresse, Geburtsdatum oder Ausweisnummer vor unrechtmäßiger Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe. Grundlage für den Datenschutz sind die europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
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Ja, beide Abkürzungen GDPR und DSGVO sind das gleiche: GDPR steht für General Data Protection Regulation, DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung und beide beziehen sich auf die EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten.
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Die DSGVO regelt als europäische Verordnung den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU, während das BDSG die DSGVO auf nationaler Ebene ergänzt oder konkretisiert – und das vor allem in den Bereichen, die von der DSGVO für nationale Besonderheiten offengelassen wurden.
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Das sind die 7 Grundsätze der DSGVO:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die Datenverarbeitung darf nur auf einer rechtlichen Grundlage erfolgen und es ist offenzulegen, wie und warum Daten verarbeitet werden.
- Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
- Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind – überflüssige oder unnötige Daten dürfen nicht gesammelt werden.
- Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen stets sachlich richtig und aktuell sein – unrichtige Daten sind unverzüglich zu löschen oder zu berücksichtigen.
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als für den jeweiligen Zweck erforderlich aufbewahrt werden – ist der Zweck erfüllt, sind sie zu löschen.
- Integrität und Vertraulichkeit: Es sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
- Rechenschaftspflicht: Die Einhaltung der DSGVO ist jederzeit durch u. a. umfassende Dokumentation aller Datenverarbeitungen sowie regelmäßige Überprüfungen und Audits.
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Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt vor, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben werden oder wenn die Rechte der betroffenen Personen nicht gewahrt werden.
- Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung auf einer Webseite
- Unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten
- Fehlende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Keine Dokumentation der Datenverarbeitung im Verarbeitungsverzeichnis
- Verstoß gegen die Betroffenenrechte auf u. a. Auskunft, Berichtigung oder Löschung
- Mangelhafte technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verstoß gegen Meldepflichten von Datenschutzverletzungen
- Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau
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Unter die DSGVO fallen alle personenbezogenen Daten, mit deren Hilfe sich Personen identifizieren lassen. Dazu zählen u. a.:
- Adresse
- Gesundheitsdaten
- Kfz-Kennzeichen
- Kreditkartennummer
- Kennnummern
- Mail-Adresse
- Name
- Online-Kennnummern
- Personalausweisnummer
- Standortdaten
- Telefonnummer
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Diese Daten fallen nicht unter die DSGVO:
- Vollständig anonymisierte Daten
- Verarbeitung personenbezogener Daten zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken
- Daten zu juristischen Personen wie z. B. Unternehmen
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Eine Webseite ist DSGVO-konform, wenn sie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung vor allem im Umgang mit personenbezogenen Daten umsetzt.
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für die DSGVO-Konformität einer Webseite:
- Auftragsverarbeitungsverträge: AV-Verträge wurden mit allen Dienstleistern geschlossen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
- Cookie-Consent: Allen nicht-essentiellen Cookies muss der Nutzer aktiv zustimmen (Opt-in).
- Einwilligung: Vor der Erhebung personenbezogener Daten müssen Nutzer ihre eindeutige und informierte Zustimmung geben.
- Datenminimierung: Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind.
- Datenübertragung: Personenbezogene Daten werden nur verschlüsselt übertragen.
- Datenschutzerklärung: Sie muss leicht zugänglich und verständlich sein – und alle relevanten Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten.
- Drittanbieter: Es werden nur DSGVO-konforme Software oder Dienste für die Verarbeitung von Daten eingesetzt.
- Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung basiert auf einer Rechtsgrundlage wie u. a. berechtigtes Interesse, Einwilligung oder Vertragserfüllung.
- Server: Für eine rechtssichere Umsetzung der DSGVO können Server innerhalb der EU ratsam sein.
- Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nicht länger als für den jeweiligen Zweck notwendig aufbewahrt.
- Transparenz: Die Webseite muss klar und verständlich darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben, wie sie verarbeitet und wofür sie genutzt werden.
- Widerruf: Nutzer können ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen
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Die DSGVO gilt nicht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im privaten oder familiären Kontext. Geht die Datenverarbeitung wie z. B. bei Veröffentlichungen auf Social allerdings über diesen Kontext hinaus, müssen auch Privatpersonen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Zudem gilt die DSGVO nicht für juristische Personen wie z. B. Unternehmen und Verstorbene.
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In Deutschland ist laut § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unter “ständig” wird dabei keine Vollzeitbeschäftigung verstanden, sondern dass die Mitarbeiter regelmäßig mit der Datenverarbeitung befasst sind.