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Abfindung, Freistellung & Kündigungsschutzklage

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Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis & Wettbewerbsverbot

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Arbeitsicherheit, Elternzeit & Mutterschutz

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Arbeitsrecht – das Wichtigste auf einen Blick

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und dient vor allem dem Schutz von Arbeitnehmern. Es umfasst verschiedene Vorgaben zu den Rechten und Pflichten der beiden Parteien wie u. a. Kündigung bzw. Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch oder zulässiger Arbeitszeit.

Beim Arbeitsrecht handelt es sich deswegen nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um viele unterschiedliche Gesetze und Verordnungen und Urteile. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorgaben sind u. a. ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), BUrlG (Bundesurlaubsgesetz), MiLoG (Mindestlohngesetz) und TVG (Tarifvertragsgesetz).

Arbeitsrecht

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Das sind die wichtigsten Regelungen im Arbeitsrecht:

  • Arbeitsleistung: Der Arbeitnehmer hat die vereinbarten Aufgaben zu erfüllen.
  • Arbeitssicherheit: Arbeitgeber müssen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sorgen.
  • Arbeitszeit & Pausen: Für Arbeitnehmer gelten Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten.
  • Entgelt: Für seine Arbeit erhält der Arbeitnehmer ein vereinbartes Einkommen vom Arbeitgeber.
  • Gleichbehandlung: Arbeitnehmer dürfen nicht aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale benachteiligt oder diskriminiert werden.
  • Kündigungsschutz: Nach einer gewissen Beschäftigungsdauer dürfen Arbeitnehmer nur noch aus triftigen Gründen gekündigt werden.
  • Lohnfortzahlung: Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn auch im Krankheitsfall, in Eltern- oder Pflegezeit.
  • Urlaub: Arbeitnehmern steht ein bezahlter Erholungsurlaub zu.
  • Treue & Verschwiegen: Arbeitnehmer müssen Geschäftsgeheimnisse wahren und die Interessen ihres Arbeitgebers unterstützen.

Dabei kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen:

  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Ausbildung
  • Elternzeit
  • Diskriminierung
  • Fortbildung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Teilzeit
  • Versetzung
  • Weiterbildung
  • Wettbewerbsverbot

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FAQ zum Arbeitsrecht

  • Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit dem Ziel, Letztere vor u. a. ungerechtfertigten Kündigungen oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu schützen. Es umfasst das Individualarbeitsrecht – das Vorgaben zu Arbeitsbedingungen, Urlaub und Kündigung macht – und das kollektive Arbeitsrecht mit Vorgaben zu betrieblicher Mitbestimmung oder Tarifverträgen.

  • Genau genommen gliedert sich das Arbeitsrecht nur in 2 Bereiche: das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Ersteres regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Letzteres die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen wie Betriebsräten oder Gewerkschaften.

    Manchmal wird zum Arbeitsrecht auch das Arbeitsschutzrecht mit seinen Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder das Arbeitsgerichtsverfahrensrecht als 3. Bereich gezählt.

  • Unter das Arbeitsrecht fallen alle Vorgaben zur abhängigen Erwerbstätigkeit und den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerorganisationen. 

    Das sind die wichtigsten Regelungen im Arbeitsrecht:

    • Arbeitnehmerrechte: Schutz vor Ausbeutung und Diskriminierung
    • Arbeitszeit und Pausen: verbindliche Vorgaben zu täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten
    • Betriebliche Mitbestimmung: Rechte bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes
    • Einstellung: Vorschriften für rechtswirksame und faire Arbeitsverträge
    • Entgelt und Lohn: verbindliche Vorgaben zu z. B. Mindestlohn
    • Freistellungen: Anspruch auf Urlaub, Elternzeit und Pflegezeit
    • Krankheit und Schwangerschaft: Regelungen zur Lohnfortzahlung und Mutterschutz
    • Kündigungsschutz: Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen
  • In Deutschland sind 3 Instanzen für das Arbeitsrecht zuständig: Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht.

    Arbeitsgerichte: Als 1. Instanz sind sie Anlaufstelle für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    Landesarbeitsgerichte: Als 2. Instanz sind sie für alle Berufungen oder Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zuständig.
    Bundesarbeitsgericht: Als 3. Instanz ist es für Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte zuständig.

  • Nein, Arbeitnehmer dürfen nicht ohne einen triftigen Grund gekündigt werden – wenn sie unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist.

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen Mitarbeiter nur aus diesen Gründen gekündigt werden:

    • Betriebsbedingte Gründe: Umsatzeinbußen, schlechte Auftragslage, Schließung einer Filiale usw.
    • Personenbedingte Gründe: fehlende Arbeitserlaubnis, Suchtproblematik, Haftstrafe usw.
    • Verhaltensbedingte Gründe: unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl, Mobbing usw.
  • Bei Problemen oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bieten spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht oder Fachanwälte für Arbeitsrecht eine fundierte und vertrauensvolle Beratung und Vertretung an. Daneben stehen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und Gewerkschaften bei arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

  • Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und übernimmt bei Streitigkeiten auch die Vertretung vor Gericht. So kann er z. B. bei einer ungerechtfertigten Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und so Wiedereinstellung oder eine Abfindung erreichen.

    Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Arbeitsrecht:

    • Abfindung aushandeln
    • Abmahnung abwehren
    • Arbeits- und Aufhebungsvertrag prüfen
    • Arbeitszeugnis erstellen und prüfen
    • Beschäftigungsverbot durchsetzen
    • Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit durchsetzen
    • Kündigung anfechten
    • Mindestlohn durchsetzen
    • Mobbing beenden
    • Mutterschutz durchsetzen
    • Sozialauswahl überprüfen
  • Einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, ist immer dann sinnvoll, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt. Das kann bei einer Abmahnung, einer ungerechtfertigten Kündigung oder Mobbing am Arbeitsplatz der Fall sein.

    Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zwischen beiden Parteien vermitteln und zu einer für beide Seiten fairen Lösung beitragen. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, kann er den Arbeitnehmer gerichtlich vertreten.

  • Eine Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht darf maximal 190 € netto kosten, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen wurde. Alle weiteren anwaltlichen Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell mit dem Anwalt vereinbarten Vergütungsvereinbarung berechnet.

    Da die genauen Kosten von Art und Umfang der Tätigkeit abhängig sind, lassen sie sich nicht pauschal beziffern. Eine genaue Übersicht über die Kosten kann der Anwalt in der arbeitsrechtlichen Erstberatung geben.

  • Im Arbeitsrecht muss jede Partei ihre Anwaltskosten in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst zahlen – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Ab der 2. Instanz vor dem Landes- oder Bundesarbeitsgericht trägt der Verlierer die Anwaltskosten der beiden Parteien.

    In diesen Fällen gelten Ausnahmen bei der Kostenteilung in der 1. Instanz: 

    • Geringes Einkommen: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Vermögen können Prozesskostenhilfe beantragen – diese übernimmt bei guten Erfolgsaussichten die Anwalts- und Gerichtskosten.
    • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft: In der Regel erhalten Gewerkschaftsmitglieder eine kostenlose Rechtsberatung – in vielen Fällen auch eine kostenlose Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
    • Rechtsschutzversicherung: Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt, können die Anwalts- und Gerichtskosten über die Versicherung bezahlen lassen – wenn sie vorab eine Deckungszusage eingeholt haben.