Sie haben einen Gerichtstermin und möchten diesen nicht selbst oder zusammen mit einem unserer Vertragsanwälte wahrnehmen? Hier können Sie uns anfragen oder gleich alle Angaben hinterlegen.
Wichtig ist, dass Sie die in einer Vorladung oder einem behördlichen Schreiben benannten Fristen unbedingt einhalten! Wir können erst aktiv werden, wenn wir Ihre Angaben und die Sachlage überprüft haben und Ihnen eine verbindliche Zusage gemacht haben. Sind bis zum Fristablauf und/oder Termin weniger als 48 Stunden Vorlauf, rufen Sie uns bitte zusätzlich an. Online-Anfragen mit kürzerem Vorlauf werden von uns möglicherweise nicht beantwortet.