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Ehepartner: einvernehmliche Scheidung, Immobilien, Unterhalt, Trennungsjahr uvm.

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Kinder: Kindergeld, Kindesunterhalt, Umgangsrecht & Sorgerecht

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Scheidung – das Wichtigste auf einen Blick

Unter einer Scheidung wird die rechtliche Auflösung einer Ehe durch ein Gericht verstanden. Sie wird im Familienrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und basiert auf dem Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Ehe in Deutschland nur dann geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist – und ihre Wiederherstellung nicht mehr erwartet werden kann.

Damit sich ein Ehepaar scheiden lassen bzw. den Scheidungsantrag von einem Anwalt bei Gericht einreichen lassen kann, muss es – sofern kein unzumutbarer Härtefall vorliegt – zunächst ein Trennungsjahr einlegen. Dieses soll den Ehepartnern die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung und eine mögliche Versöhnung abzuwägen. In diesem Jahr müssen die Ehepartner getrennt voneinander leben und für sich selbst wirtschaften.

  • Scheidung nur mit Trennungsjahr und Antrag.
  • Anwaltspflicht gilt für den Scheidungsantrag.
Scheidung

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Das sind die wichtigsten Regeln im Scheidungsrecht:

  • Eine Scheidung ist nur nach Trennungsjahr und richterliche Entscheidung möglich.

  • Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltspflicht – den Scheidungsantrag darf nur ein Anwalt einreichen.

  • Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen.

  • Die Gerichtskosten trägt der Ehepartner, der den Scheidungsantrag eingereicht hat.

  • Der finanziell schwächere Ehepartner kann während des Trennungsjahres einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben.

  • Neben der Scheidung sind zudem die Scheidungsfolgen wie u. a. Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht zu regeln.

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht es nur 1 Anwalt – das spart Kosten und vereinfacht den Scheidungsprozess.

Was im Scheidungsrecht rechtlich zählt:

Ehepartner

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Immobilien bei Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Scheidungsantrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Trennungsjahr
  • Trennungsunterhalt
  • Vermögensaufteilung

Kinder

  • Kindergeld
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht

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FAQ zur Scheidung

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Scheidung.

  • Eine Scheidung ist in dem Land einzureichen, in dem die Ehepartner ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten – oder in dem Land, in dem einer der Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der andere weiterhin dort lebt.

    Auf Antrag beider Ehepartner kann die Scheidung aber auch in dem Land eingereicht werden, in dem ein Ehepartner lebt oder in dem der Antragsteller seit mindestens 1 Jahr lebt.

  • Es ist völlig egal, wer von beiden Ehepartnern die Scheidung einreicht – die Scheidungskosten bleiben dieselben, da diese sich nach dem Einkommen richten.

    In den folgenden Fällen kann es sich aber lohnen, darüber nachzudenken, wer die Scheidung einreicht:

    • Alleiniges Sorgerecht: Der Ehepartner, der das alleinige Sorgerecht für gemeinsame Kinder bekommen soll, muss dieses beantragen – das geht am besten zusammen mit einem Scheidungsantrag.
    • Dringlichkeit: Soll die Scheidung aus Gründen, die an einem Ehepartner liegen, vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, muss der andere Ehepartner die Scheidung einreichen.
    • Gerichtsort: Ehepartner mit unterschiedlichen Wohnorten und ohne minderjährige Kinder können entscheiden, wo das Scheidungsverfahren durchgeführt wird – derjenige am gewünschten Gerichtsort reicht den Scheidungsantrag ein.
    • Prozesskostenhilfe: Die Scheidung einreichen sollte der Ehepartner, der das geringere Einkommen hat.
  • Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung oft kostengünstiger und weniger konfliktreich ist, sind mit ihr mitunter Risiken verbunden:

    • Ungleiche Vertretung: Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird oftmals nur 1 Anwalt beauftragt. Weil dieser die Interessen des Ehepartners vertritt, der ihn beauftragt hat, könnte der andere Ehepartner nicht umfassend genug beraten oder vertreten werden.
    • Vermeidbare Fehlentscheidungen: Ohne umfassende anwaltliche Beratung besteht die Gefahr, dass ein Ehepartner nachteiligen Vereinbarungen zu z. B. Unterhaltsfragen oder Vermögensaufteilung zustimmt.
    • Uneinigkeit: Kommt es im Laufe einer einvernehmlichen Scheidung zu Uneinigkeiten zwischen, wird oft ein 2. Anwalt beauftragt – das ist teurer und verzögert die Scheidung.
  • Die Dauer einer Online-Scheidung ist abhängig vom Einzelfall und davon, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder nicht – also ob es Streitigkeiten über Scheidungsfolgen gibt. In der Regel dauert eine Online-Scheidung 3 bis 12 Monate.

  • Ausschlaggebend bei einer Scheidung ist das Endvermögen zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Zum Endvermögen gehören die Vermögen beider Ehepartner auf Einzel- oder Gemeinschaftskonten sowie alle anderen Vermögenswerte und Schulden.

  • Nein, in Deutschland ist keine Scheidung ohne Anwalt möglich. Das liegt daran, dass vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht – der Scheidungsantrag muss also von einem Anwalt eingereicht werden.

    Einzige Ausnahme: Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht es nur einen Anwalt – ein Ehepartner braucht also keinen Anwalt beauftragen.

  • Ja, in Deutschland ist ein Anwalt für eine Scheidung notwendig, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht. So kann der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt eingereicht werden.

  • Was ein Anwalt für die Scheidung kostet, ist abhängig vom konkreten Gegenstandswert – also dem monetären Wert, der im Scheidungsverfahren zwischen den Ehepartnern streitig ist. Die Anwaltskosten betragen durchschnittlich 1.500 bis 2.500 €.

  • Eine Scheidung ist nie kostenlos. Wenn allerdings das monatliche Nettoeinkommen der beiden Ehepartner einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und beide kein nennenswertes Vermögen besitzen, kann ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen – in diesem Fall werden die Scheidungskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen.

  • Da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht, ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich – jeder der Ehepartner muss sich von einem Anwalt vertreten lassen.

    Einzige Ausnahme: Bei einer einvernehmlichen Scheidung bzw. wenn ein Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen vorbehaltslos zustimmt und keine eigenen Sachanträge stellt braucht es nur einen Anwalt – das spart die Kosten für den zweiten Anwalt.