Rausch- oder Betäubungsmittel & MPU
Fahrverbot & Führerscheinentzug
Schadensregulierung & Schadensersatz nach Unfällen
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Verkehrsrecht – das Wichtigste auf einen Blick
Das Verkehrsrecht soll einen sicheren und funktionalen Verkehrsfluss gewährleisten. Es umfasst daher zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Regeln, die den Transport von Personen und Gütern zu Straße, Schiene, Luft und Wasser regeln. Diese Verhaltensregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge.
Die wichtigsten Vorgaben des Verkehrsrechts sind vor allem in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt und beziehen sich vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht, Geschwindigkeits- und Abstandsregeln, Vorfahrt- und Ampelsignalen. Sie sollen dafür sorgen, dass sich alle so verhalten, dass andere nicht behindert, belästigt oder gefährdet werden
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Jetzt Anliegen beschreibenDas sind die wichtigsten Regeln im Verkehrsrecht:
- Abstand: Ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist einzuhalten – als Faustregel gilt, dass der Abstand in Metern mindestens dem halben Tachowert in km/h entsprechen sollte.
- Alkohol & Drogen: Verkehrsteilnehmer dürfen keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren.
- Blinken: Bei einem Richtungswechsel ist zu blinken – das gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
- Geschwindigkeit: Innerorts dürfen nur 50 km/h, außerorts nur 100 km/h gefahren werden – Ausnahmen sind anders beschildert.
- Licht: Licht ist bei schlechter Sicht oder in Tunneln einzuschalten.
- Rettungsgasse: Diese ist zwischen der linken und den anderen Fahrbahnen bei Stau auf mehrspurigen Straßen zu bilden.
- Rücksichtnahme: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass kein anderer behindert, geschädigt oder gefährdet wird.
- Vorfahrt: An Kreuzungen regeln Ampeln und Verkehrszeichen, wer Vorfahrt hat – ansonsten gilt rechts vor links.
Dabei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen:
- Alkohol, Drogen & MPU
- Bußgeld, Bußgeldbescheid & Bußgeldverfahren
- Fahrer- & Unfallflucht
- Fahrerlaubnis & Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Führerschein & Führerscheinentzug
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gewährleistungsansprüche beim Fahrzeugkauf
- Nötigung im Straßenverkehr
- Rotlichtverstoß
- Schadensersatz & Schmerzensgeld nach Unfall
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
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FAQ zum Verkehrsrecht
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Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Dazu gehören das Bußgeldrecht, das Fahrerlaubnisrecht, die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrszivilrecht.
- Bußgeldrecht: Regeln zu geringfügigen und nicht strafbaren Verstößen gegen die Verkehrsregeln
- Fahrerlaubnisrecht: Vorgaben zu Erteilung, Verlust und Entzug der Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsordnung (StVO): alle grundlegenden Verkehrsregeln und Vorgaben zum Verhalten am Steuer
- Verkehrsstrafrecht: Regelungen zu Straftaten im Straßenverkehr und drohenden Strafen
- Verkehrszivilrecht: Regelungen zu Haftungsfragen und Schadensersatz nach Unfällen
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Ja und nein: Weil das Verkehrsrecht kein einheitliches und streng abgegrenztes Rechtsgebiet ist, umfasst es mit dem Verkehrszivilrecht auch einen Teil des Zivilrechts – es enthält aber auch Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten wie dem öffentlichen Recht, dem Ordnungsrecht und dem Strafrecht.
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Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt die gesetzliche Grundlage des deutschen Straßenverkehrs dar und schafft als übergeordnetes Bundesgesetz die Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr in Deutschland schafft. Dazu gehören Vorgaben zu u. a. Fahrzeugzulassungen, Führerscheinen und Haftungsfragen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hingegen ist eine auf dem StVg basierende Verordnung und legt allgemeine Verkehrsregeln fest, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Dazu gehören Vorgaben zu u. a. Abstand, Geschwindigkeit und Vorfahrt.
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Das sind die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht 2025:
- Bußgeldkatalog: Erhöhung der Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
- CO₂-Steuer: Erhöhung der CO₂-Steuer auf Kraftstoffe von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne
- Fahrverbote: Fahrverbote in Umweltzonen für Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten
- Hauptuntersuchung (HU): gelbe Plakette für alle Fahrzeuge mit HU ab 2025
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Als Verkehrsstraftat gilt ein schwerwiegender Verstoß gegen Verkehrsregeln, bei dem Personen oder Sachen gefährdet werden. Zu Straftaten im Straßenverkehr gehören u. a. diese:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Bei Überschreitung einer bestimmten Promille- oder Blutalkoholgrenze oder dem Nachweis von Drogen drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das Führen eines Fahrzeugs ohne die notwendige Fahrerlaubnis wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr geahndet.
- Fahrerflucht: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung: Sorgloses Verhalten, das einen Verkehrsverstoß und eine Verletzung oder Tötung einer anderen Person zur Folge hat, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bei Körperverletzung und bis zu 5 Jahren bei Tötung geahndet.
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bei verkehrsfremden Handlungen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden, droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
- Unterlassene Hilfeleistung: Wer nach einem Unfall nicht die erforderliche, zumutbare und mögliche Hilfe leistet, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
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Ein Fahrverbot zu umgehen, ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies wäre z. B. der Fall, wenn das Fahrverbot den Job gefährdet oder die Pflege von engen Angehörigen dadurch nicht mehr möglich ist.
Dann ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids zum Fahrverbot Widerspruch einzulegen – und detailliert zu begründen, warum das Fahrverbot unzumutbar und in eine Geldstrafe umzuwandeln ist.
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Ein Anwalt für Verkehrsrecht vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten des Straßenverkehrs und übernimmt dabei Beratung sowie Vertretung vor Behörden und Gerichten. Zudem kümmert er sich um die Überprüfung von Messungen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Unfällen und die Abwendung eines Fahrverbots.
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Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist vor allem bei komplizierten Verkehrsunfällen mit Personenschäden, Unfällen mit undurchsichtigem Unfallhergang sowie unklarer Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadensersatz sehr hilfreich. Seine Beauftragung kann sich aber auch bei hohen Bußgeldbescheiden, Punkten in Flensburg, einem drohenden Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug oder einer angeordneten medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) lohnen.
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Die Anwaltskosten im Verkehrsrecht sind abhängig vom konkreten Anliegen und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Sie werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, das den Gegenstands- bzw. Streitwert oder die Tätigkeit des Anwalts heranzieht.
Eine Erstberatung im Verkehrsrecht darf nicht mehr als 190 € kosten – wenn keine andere Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen wurde. Wird der Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt, entstehen Kosten für die weitere Vertretung, die von Fallkomplexität, Dauer und Erfolg abhängig sind und zwischen einigen hundert und mehreren tausend € liegen können.
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Im Verkehrsrecht übernimmt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten des Geschädigten, wenn dieser unschuldig am Unfall ist. Tragen beide Schuld – also bei Teilschuld –, übernehmen beide Parteien die Anwaltskosten anteilig. Wer den Unfall selbst verursacht hat, muss für die Unfallkosten ohne Rechtschutzversicherung selbst aufkommen.