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Vertragsrecht – das Wichtigste auf einen Blick

Das Vertragsrecht umfasst alle Prinzipien und Rechtsnormen, die den Abschluss von Verträgen, ihre Erfüllung, Änderung, Kündigung oder Verletzung betreffen. Es ist hauptsächlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt – allerdings ist es nicht an einer einzigen Stelle zusammengefasst, sondern erstreckt sich über verschiedene Abschnitte. Eine wichtige Rolle im Vertragsrecht nehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein. Das sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Da AGB allgemeine Regelungen für eine Vielzahl von Verträgen enthalten, werden Vertragsabschlüsse vereinfacht und Verträge standardisiert.

  • Verträge regeln Rechte und Pflichten verbindlich.
  • Auch mündliche Verträge können wirksam sein.
Vertragsrecht

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Das sind die wichtigsten Regelungen im Datenschutz:

  • Äquivalenzprinzip:

    Die Leistungen der Vertragsparteien müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

  • Privatautonomie:

    Jeder Mensch darf seine eigenen rechtlichen Beziehungen gestalten und regeln.

  • Vertragsfreiheit:

    Jeder Mensch hat die Freiheit, Verträge abzuschließen, seinen Vertragspartner zu wählen und den Vertragsinhalt zu bestimmen.

  • Formfreiheit:

    Verträge lassen sich formfrei schließen – also auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln.

  • Treu und Glauben:

    Bei der Erfüllung von Verträgen sind die Interessen der anderen Partei zu berücksichtigen.

  • Vertragstreue:

    Geschlossene Verträge sind von allen Parteien einzuhalten.

Was im Vertragsrecht rechtlich zählt:

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  • Agenturvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauträgervertrag
  • Gesellschaftervertrag
  • Gewerbemietvertrag
  • Grundstückskaufvertrag
  • Immobilienkaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Werbevertrag

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  • Agenturen
  • B2B-Geschäfte (Geschäftskunden)
  • Dienstleistungen
  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Onlineshops
  • Webdesigner

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FAQ zum Vertragsrecht

Kompakte Antworten auf Ihre Fragen zum Vertragsrecht.

  • Das allgemeine Vertragsrecht befasst sich mit den grundlegenden Regeln und Prinzipien für alle Arten von Verträgen. Daher regelt es Zustandekommen, Wirksamkeit, Rechtswirkungen und mögliche Verletzungen von Verträgen wie u. a. Werk-, Dienstleistungs-, Miet- oder Kaufverträgen.

  • Ja, in Deutschland darf jeder zugelassene Anwalt Mandanten im Vertragsrecht beraten und vertreten. Vor allem bei komplexen Fällen können allerdings jahrelange Erfahrung oder eine Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet sehr hilfreich sein.

    Ist der Anwalt sogar Fachanwalt im Vertragsrecht, hat er nicht nur umfassende Kenntnisse im Rechtsgebiet, sondern nimmt auch regelmäßig an Fortbildungen teil.

  • Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht berät und vertritt Mandanten in allen Fragen rund um Verträge. Das sind mögliche Aufgaben, die ein Anwalt im Vertragsrecht hat:

    • Beratung
    • Gestaltung von Verträgen
    • Vertragsprüfung
    • Vertragsverhandlungen
    • Durchsetzung von
    • Verträgen oder Ansprüchen aus Verträgen
    • Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen (außergerichtlich & gerichtlich)
    • Beendigung von Verträgen (Kündigung, Rücktritt & Aufhebung)
    • Erstellung und Prüfung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    • Verhandlung & Mediation bei Vertragsstreitigkeiten
    • Vertretung vor Gericht
  • Die Kosten für einen Anwalt für Vertragsrecht basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig von Art und Umfang seiner Tätigkeit und der Komplexität des Falls. Anwälte rechnen die Kosten in der Regel über ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar ab.

    Beispiele für die Kosten eines Anwalts für Vertragsrecht:

    • Stundensatz: Der Stundensatz eines Rechtsanwalts im Vertragsrecht kann je nach Erfahrung und Standort der Kanzlei bis zu 500 € betragen.
    • Pauschalhonorar: Die anwaltliche Tätigkeit wird zu einem vorher vereinbarten Festpreis abgerechnet.
    • Erstberatung: Eine Erstberatung kann zwischen 100 und 200 € kosten – manche Kanzleien bieten diese aber auch kostenlos an.
  • Wer im Vertragsrecht einen Anwalt beauftragt, muss auch die Anwaltskosten tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass die Kosten für einen Anwalt für Vertragsrecht die Gegenseite oder eine Rechtsschutzversicherung übernimmt.

    In diesen Fällen zahlt der Mandant den Anwalt bei Vertragsrecht nicht:

    • Gegenseite: Bei einem Sieg vor Gericht muss die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen.
    • Rechtsschutzversicherung: Deckt die Versicherungspolice das Vertragsrecht ab, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten.
    • Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt die Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten teilweise oder ganz.
  • Ja, in der Regel ist Vertragsrecht in einer Rechtsschutzversicherung enthalten. Ein Blick auf die Versicherungspolice zeigt Ihnen, welche Verträge abgedeckt sind und ob etwaige Wartezeiten bestehen, bis der Versicherungsschutz in kraft tritt.

  • Nein, AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben – Unternehmen können auch ohne diese Verträge abschließen, müssen diese aber mit jedem Kunden individuell aushandeln. Außerdem sind dann die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten.

    Weil sich mit AGB eine standardisierte Grundlage für Vertragsbeziehungen schaffen und verschiedenen Informationspflichten erfüllen lassen, sind diese im Geschäftsalltag allerdings weit verbreitet. So können Unternehmen, die Fernabsatzgeschäfte und Geschäfte außerhalb ihrer Geschäftsräume machen, ihren Verpflichtungen nach § 312d BGB nachkommen.

  • Ja, Sie können AGB selber schreiben. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie keine unwirksamen oder den Kunden benachteiligende Klauseln verwenden. Das kann zur Unwirksamkeit betreffender Klauseln führen – und Verbraucherschützer oder Wettbewerber dürften Sie sogar abmahnen.

  • AGB müssen zum Geschäftsmodell passen und für Nicht-Juristen verständlich sein – außerdem dürfen Sie keine unangemessenen oder benachteiligenden Klauseln enthalten.

    Das sind die wichtigsten formalen Anforderungen an AGB:

    • Sie müssen eindeutig und verständlich sein.
    • Sie müssen übersichtlich und zugänglich sein.
    • Sie sind auf das individuelle Geschäftsmodell zugeschnitten.
    • Sie liegen in der Landessprache der Kunden vor.
    • Es sind keine Klauseln enthalten, die fehlerhaft sind und den Kunden überraschen oder benachteiligen.
    • Sie sind korrekt in Verträge einbezogen und für Kunden leicht zugänglich.
  • Die Kosten für die Erstellung von AGB sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie u. a. Umfang der Bedingungen, Geschäftsmodell, Kunden und der Sprache, in der sie erstellt werden sollen. Daher sind konkrete Preisangaben nur schwer möglich.

    Wer rechtssichere AGB erstellen lassen möchte, muss mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro rechnen – AGB-Generatoren oder AGB-Muster stellen eine kostengünstigere Alternative dar, sind aber mit rechtlichen Risiken verbunden.